Klagenfurt startet Cash-Back-Aktion für Gastronomiebetriebe

Genießen und sparen: Ab 22. Juni gibt es beim Gutscheinkauf in einem Klagenfurter Gastronomiebetrieb 20 Prozent retour.

Die Corona-Krise machte auch vor den Klagenfurter Gastronomiebetrieben nicht Halt und stellt diese noch immer vor enorme Herausforderungen. „Die Bevölkerung darf wieder in ihren Lieblingslokalen Zeit verbringen und die ausgezeichnete Küche genießen. Dafür muss jetzt Stimmung gemacht werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Stadt Klagenfurt eine Cash-Back-Aktion für die Gastronomie auf den Weg gebracht“, kündigt WK-Bezirksstellenobmann Max Habenicht an.

Und so funktioniert die Förderaktion: Der Kunde kauft ab 22. Juni bei einem gastronomischen Betrieb aus dem Bezirk Klagenfurt-Stadt einen Gutschein. Dafür erhält er eine Rechnung, welche er unter www.klagenfurt.at einreicht. Jede teilnehmende Person erhält für die von ihr eingereichte Rechnung eine Rückvergütung von 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags, maximal jedoch 40 Euro. Pro Person kann eine Rechnung pro Tag eingereicht werden. „Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt die Stadt bei der Abwicklung der eingelangten Rechnungen, übernimmt die Überprüfung und Freigabe“, definiert der WK-Obmann. Für ihn geht es vor allem darum, möglichst zügig den Unternehmen helfen zu können: „Die Liquidität kommt direkt bei unseren Mitgliedsbetrieben an und löst mindestens einen Umsatz in der Höhe von 500.000 Euro aus!“

Neben der Gastro-Gutschein-Aktion wurde auch der Antrag auf Senkung der Gastgartengebühr von der Stadtregierung genehmigt. „Hier gilt mein Dank Bürgermeisterin Mathiaschitz und Stadtrat Geiger. Die Betriebe müssen so für das ganze Jahr 2020 nur das Entgelt für einen Monat bezahlen. Erweiterungen und Veränderungen für Gastgärten sind ebenfalls möglich. Auch für diese gilt dann der Sondertarif. Das hilft wirklich und kommt direkt bei unseren Unternehmern an“, erklärt Habenicht.

Fotoaktion der Wirtschaftskammer
Für alle Kärntner Gastronomiebetriebe hat Max Habenicht noch einen Tipp: „Die Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Kärnten bietet den Kärntner Gastronomiebetrieben eine Unterstützung beim digitalen Auftritt im Internet an.“ Gefördert wird die Erstellung von digitalem Bildmaterial durch Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe der Berufsfotografen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in der Höhe von 50 Prozent der förderbaren Netto-Rechnung (ohne Ust.), maximal jedoch 250 Euro pro Antrag. Pro Betriebsstätte kann ein Antrag eingereicht werden. Alle Details sind hier zusammengefasst.

Foto: Büro Geiger