Erreicht: Investitionsfreibetrag wird erhöht
Ab November 2025 können bis zu 22 Prozent der Kosten für begünstigte Investitionen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dadurch werden wichtige Investitionsanreiz gesetzt, um die zuletzt stockende Konjunktur zu beschleunigen.
Mit Anfang des nächsten Monats werden Investitionen für Unternehmen lohnenswerter. Denn dann wird der Investitionsfreibeitrag spürbar erhöht: Für normale Investitionen von 10 auf 20 Prozent und für Ökologisierungmaßnahmen von bisher 15 auf 22 Prozent. Unternehmen können Ausgaben von bis zu einer Millionen Euro jährlich geltend machen – für das Restjahr anteilmäßig 166.667 Euro.
Begünstig sind Investitionen für:
- Abnutzbares Anlagevermögen (z.B. Maschinen, Geräte)
- bei mindestens 4 Jahren Nutzungsdauer
- die neu und ungebraucht sind und
- in Österreich genutzt werden
Ausgeschlossen sind Investitionen für Grundstücke, Gebäude – mit Ausnahme von speziellen Anlagen wie Wärmepumpen, gebrauchte Güter und PKW mit Verbrennungsmotoren. Genutzt werden kann der Freibetrag von Einzelunternehmern, Personen- sowie Kapitalgesellschaften.
Rechenbeispiel 1:
- Ein Unternehmen investiert im Jahr 2025:
- von Jänner bis Oktober: 800.000 Euro
- im November und Dezember: 400.000 Euro
- Für November und Dezember gilt 166.667 Euro als Höchstbetrag, auf den der höhere Investitionsfreibetrag angewendet werden kann.
- Da die 400.000 Euro im November/Dezember den Höchstbetrag überschreiten, bleiben 233.333 Euro als Rest.
- Die 233.333 Euro können entweder
- teilweise auf die Monate Jänner bis Oktober 2025 verteilen werden (z.B. 33.333 Euro),
- und den Rest von 200.000 Euro ins Jahr 2026 verschieben, oder
- die gesamten 233.333 Euro komplett ins Jahr 2026 verschieben.
Rechenbeispiel 2:
- Ein Unternehmen investiert:
- Von Jänner bis Oktober 2025 200.000 Euro
- Im November und Dezember 900.000 Euro
- Für November und Dezember gilt ein Höchstbetrag von 166.667 Euro für den erhöhten Freibetrag.
- Die überschüssigen 733.333 Euro können wie folgt verteilt werden:
- Entweder auf die Monate Jänner bis Oktober 2025,
- oder auf das Jahr 2026.
- Für 2026 plant das Unternehmen weitere 400.000 Euro an Öko-Investitionen.
- Das Unternehmen schiebt 600.000 Euro ins Jahr 2026 und bekommt dafür den höheren Investitionsfreibetrag:
- Ergibt 208.000 Euro Investitionsfreibetrag (400.000 Euro * 22% für Öko + 600.000 Euro * 20% für normale Investitionen).
- Die restlichen 133.333 Euro (aus den 733.333) verteilt das Unternehmen auf Jänner bis Oktober 2025 mit dem normalen IFB von 10%.
- So bekommt das Unternehmen 66.667 Euro IFB für 2025.
Was bringt ein höherer Freibetrag?
Der erhöhte Investitionsfreibetrag hat gleich mehrere positive Effekte für Unternehmen. So wird es möglich sein, höhere Kosten sofort steuerlich geltend zu machen und so die Steuerlast zu senken. Die Anreize – gerade für Investitionen in die Ökologisierung – werden erhöht. Geplante Investitionen können außerdem auf das Jahresende oder das neue Jahr verschoben werden, um vom erhöhten Freibetrag zu profitieren.
Alle Details zur Erhöhung des Investitionsfreibetrags finden sich hier.


