Enkel-Trick der Immobilienmakler

Ab 1. Juli gilt in Österreich das Bestellerprinzip für Vermietungen am Immobilienmarkt.

Derjenige, der den Makler engagiert, muss ihn zahlen. Davon erhoffen sich einige findige Politiker, Wohnen leistbarer zu machen, weil sie davon ausgehen, dass dies immer den Vermieter und niemals den Mieter betrifft. Der Weg zu diesem neuen Gesetz glich einer Schmutzkübelkampagne gegen die Branche der Immobilienmakler. Ihnen wurde unterstellt, für die Misere am Wohnungsmarkt zuständig zu sein. Ihre aufwändige und ausgezeichnete Arbeit wurde in ein schlechtes Licht gerückt. Der Immobilienmakler ist der Böse und Punkt. Jetzt setzen die lieben Konsumentenschützer noch eines drauf und warnen allen Ernstes vor einer angeblichen Betrugsmasche durch Makler. Sind inserierte Wohnungen bei Nachfrage bereits vergeben, würden sie Wohnungssuchende mit einer Frage wie „Dürfen wir Ihnen vielleicht etwas ähnliches suchen“ einen Auftrag entlocken. Und damit wird mündigen Bürgern unterstellt, dass sie nicht wissen wann sie jemandem einen Auftrag erteilen!

Was das Bestellerprinzip wirklich am Immobilienmarkt bewirken wird, sehen wir jetzt schon in Deutschland. Wie wird es den potentiellen Mieter gefallen, gemeinsam mit 50 anderen Interessenten ein Objekt zu besichtigen, Bewerbungsbögen auszufüllen und statt persönlichem Service im besten Fall einen Infozettel in die Hand gedrückt zu bekommen? Dieses Szenario ist bei der Einführung des Bestellerprinzips weitaus wahrscheinlicher als „leistbareres“ Wohnen,

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