Corona-Soforthilfe erfolgreich angelaufen, aber Nachbesserung nötig
Die Wirtschaftskammer hat den Ansturm übers Wochenende bewältigt: Alle genehmigungsfähigen Anträge seit Freitag sind abgeschlossen und zur Auszahlung freigegeben.
Eine zufriedene Bilanz zog am 29. März Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl über das erste Wochenende der Antragstellung an den Corona-Härtefallfonds. Seit Freitag, 17.00 Uhr, haben fast 4000 Kärntner Ein-Personen- und Kleinstunternehmen, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer etc. um die Soforthilfe angesucht. Bis Sonntag, 14.00 Uhr, konnten von der mit rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Beratungshotline 05 90 904-808, ein eigens gebildeten Team zur Antragprüfung sowie alle Sparten und Fachorganisationen) in Vollbetrieb befindlichen WK Kärnten alle Ratsuchenden beraten und die Anträge geprüft werden. Österreichweit wurden bereits 80 Prozent der Anträge abgeschlossen. Mandl: „In den nächsten Tagen ist das Geld auf Ihrem Konto, die Soforthilfe ist damit ihrem Namen gerecht geworden.“
Nachbesserung nötig
Darüber hinaus habe sich im Beratungsgespräch mit vielen UnternehmerInnen und anderen Betroffenen gezeigt, dass es auch beim Härtefallfonds Nachbesserungsbedarf gebe: Etwa 6.000 Betroffene österreichweit hätten derzeit keinen oder wenig Anspruch auf Soforthilfe. Mandl: „Das muss umgehend geändert werden. Bereits gestern habe ich mich mit WKÖ-Präsident Harald Mahrer bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, eine rasche Lösung zu finden.“
Konkret geht es dabei um drei Gruppen, die bisher zu wenig berücksichtigt worden seien, wie etwa
- Jungunternehmer und Start-ups, die nach der bisherigen Fallfrist 31.12.2019 gegründet haben
- Selbstständige, deren Einkommen aufgrund von Investitionen oder Abschreibungen, aber auch wegen Krankheit oder Karenz die bisher erforderliche Grenze von 5.527,92 Euro p.a. (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung) nicht erreicht hat oder
- Personen, die weitere, allerdings geringe monatliche Einkünfte haben, zum Beispiel aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit.
Sozial- und Lebensberater im Einsatz
Außerdem, so Mandl, habe sich im intensiven persönlichen Kontakt mit den betroffenen Selbstständigen übers Wochenende gezeigt, dass es sich oft nicht nur wirtschaftliche, sondern auch um seelische Ausnahmesituationen handle. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer oder andere Erwerbstätige würden von massiven Zukunftssorgen geplagt, die in Einzelfällen bis hin zu Selbstmordgedanken reichen würden. Mandl: „Wir haben uns daher kurzfristig dazu entschlossen, in besonderen Fällen Unterstützung durch unsere Sozial- und Lebensberater anzubieten. Die Erstberatung übernimmt die Wirtschaftskammer.“ Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehe wegen der zunehmenden psychischen Belastung durch die Beratungsgespräche Hilfe in Form einer Supervision selbstverständlich zur Verfügung, erklärte Mandl.
Foto: Helge Bauer