Raumordnung

Bürokratieabbau in Kärntner Bau- und Raumordnung

Das neue Raumordnungsgesetz stärkt die Orts- und Stadtkerne und bringt wieder Schwung in die Ortsmitten. Nachhaltige Vereinfachungen im Bauwesen und bei PV-Anlagen sind positiv für die Baubranche.

Die Stärkung der Orts- und Stadtkerne, die Eindämmung der Zersiedelung, befristete Neuwidmungen, keine neuen Verkaufsflächen für Einkaufszentren und verkürzte Fristen für Genehmigungsverfahren stehen im Mittelpunkt des neuen Kärntner Raumordnungsgesetz.

• Keine Einkaufszentren mehr am Stadtrand:
Zukünftig sollen sich Städte und Orte von innen heraus entwickeln und Flächen am Ortsrand dürfen nicht mehr verbaut werden. So werden die heimischen Händler in den Ortsmitten gestärkt.
• Schnellere Verfahren:
Mit verkürzten Genehmigungsverfahren wird Eigentümern und Bauwerbern die Umsetzung erleichtert. Schnelle Widmungsverfahren und angepasste Fristen sollen die Bürokratie schlanker machen und Kosten auf beiden Seiten senken.
• Zersiedlung stoppen:
Jede Gemeinde benötigt genügend Fläche um sich zu entwickeln. Mit klaren Regeln soll aber Zersiedelung gestoppt und Flächenverbrauch eingedämmt werden.

Gravierende Vereinfachungen gibt es auch im Bereich der Sonnenenergie-Anlagen. Die Bestimmungen für Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen werden angepasst. Auf Dachflächen können nunmehr dachparallele oder aufgeständerte PV-Anlagen und Sonnenkollektoren bis zur Größe der Dachfläche installiert werden – es benötigt nur eine Mitteilung. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gewerblich bewilligten Betriebsanlagen sind ebenfalls nur mehr mitteilungspflichtig und erleichtern die schnelle Abwicklung vor dem Baustart. So kann dem Nachhaltigkeitsgedanken in Betrieben schnell Rechnung getragen und Energiekosten gesenkt werden.

Mehr Freiheiten und weniger Auflagen bringt das neue Bauordnungsgesetz, das mit 1. Juni in Kraft tritt. Kleinere Umbauten sind künftig ohne Bauverfahren möglich. So werden etwa Änderungen der Größe von Fenstern, Anbringung einer Außendämmung und Erneuerung eines Daches nur mehr mitteilungspflichtig. Von den gesetzten Maßnahmen profitieren vor allem Handwerksunternehmen, die mit weniger Hürden schneller und effektiver planen und bauen können.

Nicht nur Handwerk und Gewerbe profitieren von den Vereinfachungen, sondern auch die UnternehmerInnen, die in ihren Betrieb investieren sparen sich Einiges an Behördenwegen.