Arbeitsplatz Privatbereich

Wirtschaftsbund setzt sich durch: Arbeitsbereich pauschal absetzbar!

Wirtschaftsbund setzt sich auf Bundesebene durch: Arbeitszimmer pauschal absetzbar!

Beruflich genutzter Arbeitsplatz im privaten Wohnbereich ist nun auch absetzbar. Selbst wenn er nicht räumlich getrennt ist. Der Wirtschaftsbund hat sich mit einer Pauschale durchgesetzt.

Wirtschaftsbund Kärnten-Obmann Jürgen Mandl freut sich über den errungenen Erfolg: „Wir können mit dieser Regelung einen echten Sieg, vor allem für unsere EPU und KleinstunternehmerInnen, verzeichnen! Die pauschale Absetzbarkeit spart den KollegInnen Zeit und bares Geld – und das (fast) ganz ohne bürokratischen Aufwand.“

Künftig kann für betrieblich genutzte Privaträume ein Pauschalbetrag von jährlich 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bedingung ist, dass etwaige Nebeneinkommen unter 11.000 Euro im Jahr liegen. Ansonsten sind aber immer noch 300 Euro p.a. absetzbar.
Eine bauliche Trennung des Arbeitszimmers ist nicht mehr nötig. Damit ist der Zugang zur Absetzbarkeit gerade für EPU in der Gründungsphase möglich. Denn vor allem zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit werden Büro- und Administrationsarbeiten oft vom – natürlich – privaten Esstisch aus erledigt, da kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.

„Letztlich war es ein Sieg der Vernunft, denn auch für die Finanzbehörde verringert sich dadurch der Verwaltungsaufwand. Diese Entlastung ist ein weitere, wichtiger Schritt im Kampf gegen überbordende Bürokratie“, ist WB-Kärnten-Direktorin Sylvia Gstättner zufrieden mit dem Arbeitssieg.