Wirtschaftsbund begrüßt Energiekostenzuschuss 2!

Bundesminister Kocher präsentierte heute den Energiekostenzuschuss 2!

Mit dem Energiekostenzuschuss 2 – der den Energiekostenzuschuss 1 verlängert und erweitert – wird die österreichische Wettbewerbsfähigkeit gesichert und die heimische Wirtschaft in einer äußerst schwierigen Zeit unterstützt . „Der heute von der Bundesregierung vorgestellte Energiekostenzuschuss 2 lässt viele UnternehmerInnen aufatmen. In dieser Krise mit explodierenden Energiekosten wurde schnell und richtig gehandel“, freut sich WB-Direktorin Sylvia Gstättner.

Das präsentierte Paket sorgt für Planungssicherheit und stärkt den Wirtschaftsstandort in dieser herausfordernden Zeit. Der Energiekostenzuschuss 1 wird – mit einer eigenen Antragsphase für das 4. Quartal – bis Ende des Jahres verlängert. Durch den Energiekostenzuschuss 2 werden ab 2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet.

Über den Energiekostenzuschuss 1

  • Die Förderung war ein Teil des Anti-Teuerungspakets und federt bei energieintensiven Unternehmen die Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe ab.
  • Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
  • Der ursprüngliche Förderzeitraum betrug Februar 2022 bis September 2022. Dieser Förderzeitraum wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Für das 4. Quartal wird es eine eigene Antragsphase geben. Neu hinzu in diesem Quartal kommt die Förderung von Dampf in der ersten Stufe.
  • Im Rahmen des Energiezuschusses 1 wurden bereits die ersten Auszahlungen an Unternehmen getätigt.

Fristen und Fakten des Energiekostenzuschusses 2 für Unternehmen

  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
  • Förderungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023.
  • Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
  • Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei Energie gefördert werden.
  • Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
  • Antragstellung: Wie beim Energiekostenzuschuss 1 wird die Antragstellung im Fördermanager der aws möglich sein.
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
  • Selbstverständlich muss sich die Bundesregierung beim Energiekostenzuschuss an die beihilfenrechtlichen Möglichkeiten halten.
  • Zudem müssen Unternehmen zusätzliche Kriterien erfüllen:
    • In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
    • Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
    • Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
    • Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen.
    • Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratungen in den Richtlinien ausgeschlossen.

Bisherige Zwischenbilanz des Energiekostenzuschusses 1

  • Rund 87.000 Unternehmen haben sich bereits für den Energiekostenzuschuss 1 vorangemeldet.
  • Von 29. November 2022 bis 15. Februar 2023 läuft die Phase der Antragstellung über den aws-Fördermanager.
  • Derzeit wurden bereits 1.715 Anträge gestellt. 5 Millionen Euro wurden im Rahmen des Energiekostenzuschusses 1 an die Unternehmen ausbezahlt. Während andere Länder noch über Maßnahmen diskutieren oder diese erst für 2023 vorsehen, erhalten die ersten Betriebe bereits Geld auf ihr Konto.

Förderstufen Energiekostenzuschuss 2