WB-Forderungen im Entlastungspaket durchgesetzt

Die aktuelle Rekordinflation gefährdet Wohlstand und Wirtschaftskraft. Deshalb hat der WB dringend Maßnahmen gefordert. Nun hat die Bundesregierung das Entlastungspaket präsentiert.

Mit dem neuen Paket – das dritte seit Jahresbeginn – will die Bundesregierung den Menschen das Geld zurückgeben, das ihnen durch die Inflation genommen wurde.
Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von 28 Mrd. Euro bis 2026 und teilt sich in kurzfristige Entlastungsmaßnahmen für heuer und nächstes Jahr sowie strukturelle Maßnahmen auf.
Im Paket enthalten sind auch Entlastungen für Unternehmen, wie die Senkung von Lohnnebenkosten, die Abschaffung der kalten Progression und der Aufschub der CO2-Bepreisung, sowie kaufkrafterhaltende Maßnahmen.

Nachdem im Sommer die niedrigsten Einkommen entlastet werden, kommen im Herbst die Maßnahmen, die auch dem Mittelstand zugutekommen. Zu Beginn des kommenden Jahres werden schließlich strukturelle Entlastungen umgesetzt, um die Kaufkraft dauerhaft zu stärken.

 

Die Maßnahmen im Detail:

Noch heuer wirksame Sofortmaßnahmen (rund 5 Mrd. Euro)

  • 300 Euro für besonders betroffene Gruppen (Arbeitslose, Mindestpensionisten, etc.)
  • 500 Euro für jeden und jede: davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Bonus für alle Erwachsenen (für Kinder je die Hälfte)
  • CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben
  • 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August
  • Vorziehen Familienbonus (2.000 Euro) und Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro) auf 2022
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung)
  • Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert
  • Erhöhter Absetzbetrag für 2022 (500 Euro)

Darüber hinaus werden für die Wirtschaft folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Strompreiskompensation
  • Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SV-Beitragsfrei
  • Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen

 

Strukturelle Maßnahmen (rund 22 Mrd. Euro bis 2026)

  • Abschaffung der kalten Progression
  • Valorisierung der Sozialleistungen
  • Senkung Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 %)