WB-Expertentipp zur Abmahnwelle nach DSGVO
Viele Unternehmen mit eigener Website erhalten dieser Tage ein Unterlassungsschreiben samt Auskunftsbegehren eines niederösterreichischen Rechtsanwalts. WB-Experte klärt auf, WK bietet Beratung.
In Bayern entschied ein Gericht zugunsten einer Klage wegen Verwendung von google fonts ohne Einwilligung. Jetzt rollt eine Welle von Abmahnungen und Klagsandrohungen über Österreich.
„Der erste Schritt muss sein, dass man die Vorwürfe mit dem Ersteller der Website oder einem IT-Experten inhaltlich prüft. Das ist keine juristische Frage, sondern eine rein technische Frage, die man nur in Zusammenarbeit mit Experten klären kann“, rät DI Martin Zandonella, IT-Experte des Wirtschaftsbunds und Spartenobmann Information & Consulting.
Der Ersteller der Website kann beurteilen, wie die Seite technisch funktioniert. Auch die technischen Fragen, ob es Alternativen zu Google Fonts gibt, bzw. wie eine datenschutzkonforme Anwendung von Google Fonts aussehen kann, sind Fragen, die nur in Zusammenarbeit mit IT-Fachleuten geklärt werden können.
Unabhängig davon ist das Auskunftsbegehren in dieser Abmahnwelle zu sehen, das in jedem Fall zu beantworten ist. Laut Datenschutzbehörde kann eine Auskunftserteilung abgelehnt werden, wenn das Auskunftsbegehren einen offenkundig unbegründeten oder exzessiven Charakter hat.
Man könnte dem Anwalt daher antworten: „Wie den Medien zu entnehmen ist, begehren Sie österreichweit von tausenden UnternehmerInnen eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Daher gehen wir davon aus, dass Ihr Begehren offenkundig unbegründet und exzessiv im Sinne des Art. 12 Abs. 5 DSGVO ist und lehnen dieses daher begründet ab.
Grundsätzlich muss jede Website den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen und auch sicherheitstechnisch aktuell sein.
„Am besten nimmt man dieses Schreiben zum Anlass, um die Datenschutzerklärung auf der Website ordnungsgemäß zu gestalten und alle Tools und Anwendungen auf deren Datenschutzkonformität zu prüfen!“, so der WB-Mandatar.
Auch die Wirtschaftskammer Kärnten berät ihre Mitglieder!