Unternehmen warten seit Monaten auf Covid-Ausgleichszahlungen

Die Abwicklung der Verdienstentgangsentschädigung für Mitarbeiter in Quarantäne hinkt in Kärnten weit hinter her. Erst ein Fünftel der Anträge wurde erledigt, viele Betriebe müssen seit Monaten auf ausstehende Zahlungen warten.

Nach dem Epidemiegesetz abgesonderte MitarbeiterInnen müssen vom Unternehmen auch für die Dauer ihrer Quarantäne ihr Entgelt erhalten. Dem Unternehmen steht deshalb eine Vergütung seitens des Bundes für diese Fortzahlung zu. Dadurch sollen Zusatzkosten für die Wirtschaft kompensiert und Liquidität erhalten werden.

Jedes Unternehmen konnte einen – vergleichsweise unbürokratisch anmutenden – Antrag stellen, um das Bruttogehalt inkl. Arbeitgebernebenkosten für den Zeitraum, in dem sich MitarbeiterInnen in Quarantäne begeben mussten, vergütet zu bekommen.

Dem Antrag waren lediglich drei Anhänge beizufügen:

  • Die letzten drei Gehalts-/Lohnzettel, auf denen der Bruttoverdienst ersichtlich ist.
  • Absonderungsbescheid der Behörde, aus dem der Zeitraum der Absonderung ersichtlich ist.
  • Berechnungsblatt der Behörde, in dem o.a. Werte einzutragen sind und das den Vergütungsanspruch selbstständig errechnet.

Sollte der Unternehmer selbst abgesondert werden, gibt es auch hier einen Anspruch auf Vergütung. Die Antragseinreichung gestaltet sich in diesem Fall komplexer und die Richtigkeit der Berechnung ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen (diese Beratungskosten werden ebenfalls vergütet).

In Kärnten wurde die Bearbeitung der Anträge vom Amt der Kärntner Landesregierung an die Bezirksverwaltungsbehörden (BVB) delegiert.

Die Theorie wirkt soweit vielversprechend, während die Realität unglaubliche Mängel aufweist. Im Zeitraum von Pandemiebeginn bis Juni 2022 sind in Kärntner BVB rund 99.000 Anträge auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz eingegangen. Über 79.000(!) Fälle sind zu diesem Zeitpunkt jedoch noch unerledigt. Lediglich 20.376 Fälle konnten in den 28 Monaten seit Pandemie-Beginn durch die Kärntner Bezirksbehörden erledigt werden. 15.994 davon positiv.
Bei erwähnt einfacher Antragstellung ist auch nicht von erheblichem Prüfaufwand oder gar erhöhter Häufigkeit von Nachbesserungsaufträgen auszugehen. Einer schnellen Abwicklung stünde nichts im Wege.

Auch wenn das Konzept zur Vergütung der Fortzahlungen Gutes verspricht, gerät es durch die unkoordinierten und unflexiblen Bezirksverwaltungen ins Wanken. Der Wirtschaftsbund Kärnten hat daher im Zuge des Wirtschaftsparlamentes die zuständigen Behörden aufgefordert, dringendst unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Betriebe die Vergütung, die ihnen gesetzlich zusteht, schnellstens erhalten.
„Es ist allerhöchste Zeit, diesen Missstand zu beheben! Die Unternehmen haben die Entgelte schon vor Monaten oder Jahren ausgezahlt und dieses Geld fehlt jetzt in den Kassen. Die Verwaltung muss der Wirtschaft dringend ihre Liquidität zurückgeben,“ fordert WB-Mandatar BSO Franz Ahm.