Neue Trinkgeldregelung bringt Rechtssicherheit für Gastronomie
Nach langen Verhandlungen gibt es nun eine Einigung der Bundespolitik: Ab 1. Jänner 2026 gilt für Trinkgelder in der Gastronomie eine einheitliche pauschale Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge. Trotz der zusätzlichen Kosten für die heimischen Wirte und seiner Forderung nach vollständiger Abgabenfreiheit, begrüßt Stefan Sternad, Wirtesprecher und Wirtschaftsbund-Fachgruppenobmann der Gastronomie, die erzielte österreichweit einheitliche Regelung.
Ab 1. Jänner 2026 gilt für Trinkgelder in der Gastronomie eine einheitliche pauschale Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge. Für MitarbeiterInnen mit Inkasso beträgt die Pauschale zunächst 65 Euro pro Monat, steigt 2027 auf 85 Euro und 2028 auf 100 Euro. Für MitarbeiterInnen ohne Inkasso gelten 45 Euro im Jahr 2026 und 2027, ab 2028 dann 50 Euro. Danach erfolgt eine jährliche Indexierung.
Wichtiger erster Schritt
Stefan Sternad sieht in der neuen Regelung trotz zusätzlicher Kosten für die heimischen UnternehmerInnen einen wichtigen ersten Schritt: „Die vollständige Abgabenfreiheit war nicht durchsetzbar, aber die Branche bekommt endlich die lang geforderte Rechtssicherheit.“ Diese umfasst unter anderem den Entfall von Nachforderungen bei Überschreiten der Pauschalen, eine Härtefallregelung für geprüfte Betriebe sowie eine Absicherung von Troncsystemen und unbaren Trinkgeldern.
Für Betriebe bedeutet die neue Regelung höhere Sozialversicherungsbeiträge. Bei OberkellnerInnen mit Inkasso steigen die Arbeitgeberbeiträge von rund 9,81 Euro auf 14,63 Euro, bei ArbeitnehmerInnen von 7,88 Euro auf 11,75 Euro pro Monat. Für MitarbeiterInnen ohne Inkasso erhöhen sich die Arbeitgeberbeiträge auf 10,13 Euro, die Arbeitnehmerbeiträge auf 8,13 Euro.
Planungs- und Rechtssicherheit für heimische Betriebe
„Auch wenn ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte, ist entscheidend, dass wir in einem ersten Schritt eine österreichweit einheitliche Lösung haben. Damit endet der bisherige Fleckerlteppich, und wir geben den heimischen Betrieben die notwendige Planungs- und Rechssicherheit“, so Sternad. „Die Mehrkosten müssen in den kommenden Kollektivvertragsverhandlungen berücksichtigt werden und weitere Schritte zur Entlastung müssen folgen.“


