Nova-Aus für leichte Nutzfahrzeuge entlastet Unternehmen
Erfolgreich durchgesetzt: Seit dem 1. Juli 2025 ist die Normverbrauchsabgabe auf leichte Nutzfahrzeuge für die Güterbeförderung Geschichte. Unternehmen können daher beim Neukauf künftig mehr als 10.000 Euro sparen.
Lange wurde über die Streichung der Normverbrauchsabgabe (Nova) politisch gestritten. Mit 1. Juli 2025 wurde sie nun für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht aufgehoben. Dies gilt für Fahrzeuge, etwa Kastenwagen und Pick-ups mit Einzelkabine, die hauptsächlich für die Güterbeförderung bestimmt sind (N1). Die Politik kommt damit einer langjährigen Forderung des Wirtschaftsbunds nach einer wirksamen Entlastung der heimischen Unternehmen nach.
„Der Wegfall der Normverbrauchsabgabe für leichte Nutzfahrzeuge war lange überfällig. Wir freuen uns, dass wir unsere Forderungen durchsetzen und der heimischen Wirtschaft etwas mehr Luft zum Atmen verschaffen konnten“, ordnet KoR Ing. Mag. Elisabeth Rothmüller-Jannach, Obfrau der Sparte Transport und Verkehr in Kärnten, die Neuregelung als Schritt in die richtige Richtung ein.
Neuregelung birgt Einsparungspotenzial
In Folge des Wegfalls der Normverbrauchsabgabe tut sich ein riesiges Einsparungspotenzial bei Neuanschaffungen auf. Berechnungsgrundlage der Nova ist der CO2-Emmissionswert in Gramm pro Kilometer. Bei einem Kasten- oder Pritschenwagen mit einem Emissionswert von 247 g/km wurden vor dem 1. Juli 2025 beim Kauf mehr als 10.000 Euro Nova fällig. Durch den Wegfall der Normverbrauchsabgabe für diesen Fahrzeugtyp fallen diese Zusatzkosten künftig weg und machen Investitionen günstiger.
Weitere Entlastungen gefordert
Durch die hohen Betriebs- und Lohnkosten, die schwächelnde Konjunktur und den steigenden Preisdruck durch ausländische Konkurrenten – auch in der Güterbeförderungsbranche – sind allerdings weitere Entlastungsschritte zwingend notwendig. „Im Regierungsprogramm sind bereits weitere Schritte festgeschrieben, die jetzt zügig umgesetzt werden müssen. Dabei denke ich an die Anpassung von Abschreibungsmöglichkeiten, die Anhebung der Angemessenheitsgrenze sowie eine Regelung des Kfz-Sachbezugs, die sehr viel näher an der Realität angesiedelt werden muss. Diese Maßnahmen dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden, damit unsere Betriebe schnell weitere Entlastungen erhalten“, fordert Rothmüller-Jannach Tempo bei der Umsetzung.
Keine Zusatzbelastungen
Neben einer wirkungsvollen Reduzierung der finanziellen und bürokratischen Belastungen ist ein zweiter, ganz wesentlicher Punkt wichtig, um die Konkurrenzfähigkeit der Kärntner Wirtschaft oder gar die Existenz einzelner Firmen nicht zu gefährden: „Unsere Unternehmen stöhnen bereits jetzt unter dem hohen finanziellen Aufwand. Gerade Treibstoffe haben eine immense Teuerung erfahren, die wir letztlich an den Kunden weitergeben müssen und so ungewollt die Inflation weiter anheizen“, so Rothmüller-Jannach.
Daher spricht sich die Obfrau vehement gegen eine Erhöhung der im Europavergleich bereits jetzt höchsten Lkw- und Bus-Maut ab dem 1. Jänner 2026 und für das Aussetzen der nächsten Stufe der CO2-externen Kosten aus.
Das Bundesfinanzministerium hat zum Thema Normverbrauchsabgabe eine FAQ online gestellt.


