Neue EU-Bürokratie trifft Kärntner Unternehmen
Die neue EU-Verpackungsverordnung soll Verpackungsmüll reduzieren. Für viele UnternehmerInnen bringt sie aber vor allem neue Dokumentationspflichten, Kosten und Rechtsunsicherheit. Besonders KMU und Onlinehändler könnten unverhältnismäßig belastet werden. Heimische Unternehmen hoffen jetzt auf Nachbesserung.
Seit 12. August 2026 gelten wesentliche Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die Ziele – weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling und einheitliche Regeln – sind prinzipiell nachvollziehbar. In der betrieblichen Praxis zeigt sich allerdings: Die Umsetzung kann kompliziert und teuer werden.
Das eigene Logo macht den Händler zum Erzeuger
Schon ein gewöhnlicher Versandkarton kann zum Problem werden. Verwendet etwa ein kleines Handelsunternehmen Kartons mit dem eigenen Logo, kann es laut PPWR selbst als Erzeuger der Verpackung gelten. Damit können Konformitätsbewertungen, technische Dokumentationen sowie Informations- und Aufbewahrungspflichten verbunden sein. Was für einen Konzern administrativ machbar ist, bedeutet für ein EPU oder KMU schnell zusätzliche Arbeitsstunden und Beratungskosten. Eine zusätzliche Belastung für heimische Onlinehändler neben der für Herbst geplanten Paketabgabe.
Hinzu kommt: Die Definitionen der Verordnung sind komplex. Für viele Unternehmen ist daher schon die Frage nicht beantwortbar, welche Verpflichtungen sie überhaupt erfüllen müssen.

Markus Miklautsch, Obmann Versand- und Internethandels, setzt sich entschieden für eine Entschärfung der EU-Verpackungsverordnung ein.
Für jedes Land einen Bevollmächtigten
Noch größer wird der Aufwand beim grenzüberschreitenden Onlinehandel. Wer Verpackungen in anderen EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringt, läuft Gefahr dort zusätzliche Registrierungs-, Melde- und Abgabenpflichten erfüllen müssen.
„Besonders kritisch ist die Verpflichtung, unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Zielland einen Bevollmächtigten zu benennen. Eine Bagatellgrenze gibt es dafür grundsätzlich nicht. Damit können zehn Pakete im Jahr dieselben grundsätzlichen administrativen Pflichten auslösen wie zehntausend“, sieht Markus Miklautsch, Obmann des Versand- und Internethandels, eine Kosten- und Bürokratiewelle auf den Onlinehandel zurollen. „Für große Onlinehändler sind diese Fixkosten verkraftbar. Für kleine Betriebe können sie dazu führen, dass sich der Verkauf in einzelne EU-Länder schlicht nicht mehr rechnet“, so Miklautsch weiter.
Eine Regelung, die eigentlich für mehr Einheitlichkeit sorgen soll, droht damit ausgerechnet für KMU zur Hürde im europäischen Binnenmarkt zu werden.
Brüssel will nachbessern
Das Problem ist mittlerweile auch bei der EU-Kommission angekommen. Sie hat vorgeschlagen, die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten im grenzüberschreitenden Handel vorerst auszusetzen. Auch im Europäischen Parlament wird über Erleichterungen insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen diskutiert. Als Vertretung der Wirtschaft, werden wir weiter alles daransetzen, die Entscheidungen der EU positiv für die heimischen Unternehmen zu beeinflussen.
EU-Verpackungsverordnung muss praxistauglich sein
Eine unternehmerfreundlichere PPWR könnte mit wenigen Änderungen viel Bürokratie vermeiden:
- Bagatellgrenzen für KMU statt gleicher Pflichten für zehn und zehntausend Pakete.
- Eine zentrale EU-Registrierung statt Verfahren in jedem einzelnen Mitgliedstaat.
- Keine Bevollmächtigtenpflicht für in der EU ansässige Unternehmen.
- Technische Dokumentation beim tatsächlichen Verpackungshersteller statt beim Händler mit eigenem Logo.
„Die Ziele der PPWR sind richtig. Doch Kreislaufwirtschaft braucht Verhältnismäßigkeit. Nachhaltigere Verpackungen dürfen nicht dazu führen, dass kleine Unternehmen aufgrund von Bürokratie und Fixkosten auf Kunden in anderen EU-Staaten verzichten müssen“, fordert Branchensprecher Miklautsch.


