Modehandel erleichtert: Fixkostenzuschuss auch für Saisonware
WB-Interventionen zeigen Erfolg. Die entsprechende Richtlinie lässt die Aufnahme des Wertverlusts bei saisonalen Artikeln zum Fixkostenzuschuss zu. Erfreulich ist auch die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und die geschaffene Rechtssicherheit. Die Antragstellung ist in Kürze möglich.
„Der Fixkostenzuschuss stärkt die Liquidität unserer Unternehmen und hilft dabei, sie bestmöglich durch die Krise zu bringen“, so der Spartenobmann des Kärntner Handels, Raimund Haberl. Besonders betont er die Wichtigkeit des jüngsten Verhandlungserfolgs. Der WB habe auf Bundesebene enorme Verbesserungen der Richtlinie erwirkt, meint Haberl.
Die Schließung der Läden kam zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. Die neuen Kollektionen waren bereits im Haus, und konnten nicht mehr verkauft werden. Gerade in der Modebranche bedeutet das beträchtliche Einbußen. „Viele Unternehmer können die Ware nur mehr im Abverkauf – mit beträchtlichen Rabatten – anbieten“, erklärt der Gremialobmann des Mode- und Freizeithandels, Hanns Stattmann, „da hilft der Zuschuss enorm, die Liquidität der Händler zu erhalten.“
Gemäß der Fixkostenzuschussrichtlinie kann nun auch für saisonale Ware, wie Modeartikel, die nach der Saison nur schwer an den Mann oder die Frau zu bringen sind, ein Zuschuss beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung ist ein Wertverlust von mindestens 50%. Durch eine Klarstellung bei der Ermittlung des Wertverlusts wurde endlich weitere Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Betriebe geschaffen. Gremialobmann Stattmann appelliert an seine Unternehmerkollegen, sich intensiv mit diesem Thema auseinander zu setzen. Dadurch könne ein reibungsloser Ablauf und ein optimales Ergebnis der Antragstellung erreicht werden, „damit der Zuschuss auch schnell und bedarfsgerecht ankommt“, so der WB-Funktionär. Anträge können ab dem 19. August gestellt werden.