Lockerungen geben Grund zur Hoffnung
Von einer richtigen Öffnung oder gar dem Ende des Lockdowns kann wohl keine Rede sein. Einen kleinen Spalt öffnet sich aber die Tür für unsere Wirtschaft. Einige Branchen kriegen dadurch wieder ein wenig Luft und die Chance, das Weihnachtsgeschäft zu nutzen.
So geht es für die Betroffenen weiter:
Handel
Alle Bereiche des Handels dürfen mit 7. Dezember wieder ihre Läden öffnen. Letztendlich auch die Einkaufszentren, die lange Gegenstand der Verhandlungen waren.
Damit sollen Weihnachtseinkäufe bei heimischen Händlern möglich und der Einkauf bei Versandriesen gebremst werden. Wenn auch unter strengen Auflagen:
- 1 Kunde pro 10 qm Ladenfläche
- bei EKZ werden die Allgemeinflächen nicht mitgerechnet
- Kontrollen bei allen Eingängen
Gastronomie und Hotellerie
Land in Sicht für Gastro und Hotellerie. Hier bleiben die Sperren aufrecht, werden aber mit 7.Jänner gelockert. Die Wirte müssen bis dahin mit Abhol- und Lieferservice, die Herbergen mit den Geschäftskunden auskommen.
Dienstleister
Die Dienstleister, auch die sogenannten ‚körpernahen Dienstleister‘, wie Friseure, Masseure oder Schönheitssalons, dürfen ab 7. Jänner wieder ihre Kunden bedienen. Maskenpflicht und 10qm-Regel sind zu befolgen.
Skigebiete
Seilbahnen und Skilifte dürfen nun doch ab 24. Dezember betrieben werden. Mit gehörigen Einschränkungen.
- Personenbeschränkung in geschlossenen Kabinen
- Leitsysteme beim Anstellen und in Aufenthaltsbereichen
- nur Tagesgäste
- Skihütten und Gasthäuser bleiben geschlossen
Reisebestimmungen
Eine Einreise nach Österreich ist grundsätzlich möglich, aber nicht ganz einfach. Nach der Ankunft aus einem Land mit erhöhtem Risiko muss sich der Gast in eine 10 tägige Quarantäne begeben. Ein ‚Freitesten‘ ist erst nach 5 Tagen möglich. Grundlage hierfür wird die 14-Tage-Inzidenz des Herkunftslandes sein.
Veranstaltungen
Weiterhin untersagt sind Events wie etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern und auch Weihnachtsmärkte.
Schulen
Österreichs Kindergärten und Pflichtschulen nehmen wieder den Präsenzbetrieb auf. Auch hier mit schärferen Auflagen, als bisher.
- Maskenpflicht auch im Klassenzimmer
- gestaffelter Unterrichtsbeginn
- gesonderte Pausenregelungen
In den Oberstufen werden lediglich die Maturaklassen in die Schule geholt, die übrigen Jahrgänge bleiben bis nach den Weihnachtsferien beim distance-learning.
Um die Einhaltung dieser Maßnahmen zu gewährleisten, appelliert die Bundesregierung an die Vernunft der Bürger, kündigte aber auch strenge Kontrollen und scharfe Sanktionen an.