Kärnten beschließt neues Tourismusgesetz – Strukturreform mit offenem Ausgang
Weniger Gremien, einheitliche Aufenthaltsabgaben und mehr Mittel für Infrastruktur und Vermarktung sollen Kärnten touristisch wieder nach vorne bringen. Tourismussprecher Josef Petritsch begrüßt die Reform – betont aber: Entscheidend ist die konsequente Umsetzung.
Am 24. Februar 2026 wurde das neue Kärntner Tourismusgesetz in einer Regierungssitzung beschlossen. Die Reform ordnet die touristischen Strukturen des Landes grundlegend neu. Ziel sind mehr Effizienz, eine landesweit einheitliche Abgabenregelung sowie eine stärkere strategische Steuerung.
Künftig werden die bisherigen 125 Tourismusstrukturen auf zehn Verbände reduziert. Die Aufenthaltsabgabe (vorher Orts- und Nächtigungstaxe) wird vereinheitlicht und soll künftig 4,50 Euro (Camping 4,00 Euro) pro Gast und Nacht betragen. Die Einnahmen sollen gezielt in Infrastruktur, Mobilität und Vermarktung fließen. Vorgesehen ist unter anderem ein Anteil für ein integriertes öffentliches Verkehrsangebot für Gäste.
Kärntner Tourismus in einer entscheidenden Phase
Mit der Reform werden Zuständigkeiten gebündelt. Die Kärnten Werbung erhält erweiterte Kompetenzen in Vermarktung, Vertrieb und digitaler Präsenz. Für Josef Petritsch, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Kärnten, beginnt damit die entscheidende Phase: „Mit dem Beschluss ist der Rahmen gesetzt. Entscheidend wird sein, wie konsequent die Umsetzung erfolgt und ob die Mittel tatsächlich in wirksame und dringend benötigte Maßnahmen für den heimischen Tourismus fließen.“
Der Handlungsdruck ist hoch: Vor dem Hintergrund sinkender Nächtigungszahlen ist die Reform für Kärnten von zentraler Bedeutung. Der Rückgang zeigt, dass strukturelle Anpassungen nötig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Gleichzeitig gilt: Eine organisatorische Neuordnung allein wird den Markt nicht drehen – Qualität, Investitionen und eine klare Positionierung bleiben ausschlaggebend.
Wirtschaft fordert klare Strategien:
- eine Professionalisierung auf Ebene der Tourismusorganisationen
- Planungssicherheit bei Abgabenhöhe und Mittelverwendung,
- gezielte Investitionen in die touristische Freizeitinfrastruktur,
- eine Internationalisierungsstrategie mit messbaren Zielen.
Das neue Tourismusgesetz ist ein wichtiger struktureller Schritt. Ob daraus spürbare wirtschaftliche Dynamik entsteht, wird sich an der Umsetzung messen lassen.

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