Erstes Entbürokratisierungspaket entlastet die Wirtschaft
113 Maßnahmen für mehr Verwaltungsinnovation, mehr Effizienz und weniger Staat.
Über Jahre gewachsene bürokratische Auflagen und Verpflichtungen binden enorme Ressourcen und kosten Österreich jährlich rund 15 Milliarden Euro – 3,8 % des heimischen Bruttoinlandsprodukts. Die Bürokratie nimmt unseren Unternehmen die Luft zum Atmen und in jedem Jahr steigt der Aufwand bei einem Großteil der heimischen Betriebe an.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist für viele Unternehmen ohnehin schon mehr als herausfordernd. Unternehmen brauchen Rahmenbedingungen, die frei von redundanten Vorgaben sind und in denen der Staat nicht als Verhinderer, sondern als Ermöglicher auftritt.
Leistung muss sich lohnen
„Damit Leistung wieder möglich wird, braucht es mehr Freiheit für unsere Wirtschaft, damit sich Unternehmen auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Wertschöpfung, Arbeitsplätze und den Erhalt unseres Wohlstands“, fordert Wirtschaftskammer Präsident Jürgen Mandl ein dauerhaftes Umdenken der Politik.
Ein erster großer Schritt wurde jetzt vom Ministerrat auf den Weg gebracht: 113 Maßnahmen zur Entbürokratisierung werden die tägliche Arbeit der UnternehmerInnen nachhaltig entlasten. Um dauerhaft wettbewerbsfähig zu bleiben, Österreich als Wirtschaftsstandort zu erhalten und zukunftssicher aufgestellt zu sein, braucht es allerdings weitere weitgreifende Reformen auf allen Ebenen.
Einige Beispiele für erste Maßnahmen:
- One-Stop-Shop für Förderungen
Ein bundesweiter digitaler One-Stop Shop regelt künftig einheitlich die Vergabe und Abrechnung von Förderungen.
- Vereinfachte UVP-Verfahren
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird kräftig beschleunigt und für alle Beteiligten übersichtlicher gemacht. Alte Regeln werden entrümpelt, Verfahren gestrafft.
- Grundsatz „beraten statt strafen“
Behörden werden angehalten, diesen Grundsatz bei geringfügigen und rasch behebbaren Verstößen konsequent umzusetzen, bevor verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
- Erweiterung der „Grace-Period“ zur Vereinfachung von Betriebsnachfolgen
Die „Grace Period“ wird von drei auf fünf Jahre verlängert, um Nachfolgen leichter und wirtschaftlich stabiler zu gestalten.
- Anhebung der Buchführungsgrenzen
Die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht bestehen seit Jahren unverändert. Daher sollen die bestehenden Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht von 700.000 Euro bzw. 1 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro bzw. 1,5 Mio. Euro erhöht werden.
Weitere Informationen zum Entbürokratisierungspaket gibt es hier.

Helge Bauer