Eigentum bei Katastrophen versicherbar machen

Sehr oft keine Deckung oder Unterversicherung bei Katastrophen, oftmals ist das Eigentum aber gar nicht versicherbar. Der Wirtschaftsbund arbeitet daran, diese Missstände zu beseitigen.

Bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Murenabgängen entsteht meist immenser Schaden an Wohnhäusern sowie Betriebsgebäuden und -anlagen. Abgesehen von den persönlichen Dramen sind die Eigentümer im Nachgang zusätzlich mit einem finanziellen Problem konfrontiert: „In den meisten Fällen besteht kein Versicherungsschutz und wenn, dann im Regelfall in deutlich zu geringem Ausmaß“, erklärt WB-Mandatar Franz Ahm.
Denn die Kosten können enorm und langfristig sein. Wird ein Betriebsgebäude etwa von einer Mure getroffen, bedeutet das meist auch die Beschädigung von Maschinen und den Verlust von Lagerbeständen und damit einen erheblichen Umsatzausfall.

FGO Versicherungsmakler, Franz Ahm (WB)

Da aber derzeit nur jene eine solche Versicherung anfragen, deren Immobilie sich in stark gefährdeter Lage befindet, seien die errechneten Prämien kaum zu bezahlen, oder aber die Anfrage wird vom Versicherer überhaupt abgelehnt, weiß der WB-Versicherungsexperte um die Wurzel des Problems.

Der Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler arbeitet mit seinen KollegInnen im Fachverband an einer Lösung für diese Deckungslücke. Und hat sie gefunden. Wie so oft in unserer Gesellschaft, funktioniert auch dieses Modell nur im Rahmen einer solidarischen Gemeinschaft. Ahm: „Je mehr Versicherte bei so einem Modell mitmachen, desto breiter wird das Risiko gestreut – umso günstiger kommt es dem Einzelnen.“

Eine Möglichkeit, genau diese breite Risikostreuung zu erreichen, wäre die gesetzliche Erweiterung der Feuerversicherung für Gebäude. „Je nach Risikoäquivalenz könnte man mit einigen Euro pro Monat eine gute Deckung bei Schäden durch Naturkatastrophen erreichen“, betont Ahm.

Im Rahmen der Konjunkturkonferenz hat der WB-Mandatar gegenüber dem Referenten für Katastrophenschutz des Landes Kärnten eine ganz klare Forderung ausgesprochen: „Es muss eine Gesamtlösung geben. Eine Versicherung gegen Naturkatastrophen für alle! – Auch die Landesregierung muss mithelfen, dies auf Bundesebene durchzusetzen.“ Damit hätten die Geschädigten einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz und müssten nicht als Bittsteller um Hilfe aus diversen Fonds ansuchen, so Ahm.