Diskriminierung selbständiger Mütter muss enden!

Bürokratie und unfaire gesetzliche Regelungen erschweren Unternehmerinnen die Familiengründung. WK-Vizepräsidentin Legner kritisiert vor allem die nachträgliche Auszahlung des Wochengeldes, was zu monatelanger Einkommenslücke führt.

Die Frau in der Wirtschaft-Landesvorsitzende und WK-Kärnten Vizepräsidentin aus dem Wirtschaftsbund, KoR Astrid Legner, zeigte die Ungleichbehandlung von Selbständigen auf. Unterstützung bekommt sie nun von WB-Kärnten Direktorin Sylvia Gstättner: „Dass Frauen, die Verantwortung für ihre wirtschaftliche Existenz übernehmen, derart benachteiligt werden, ist erschütternd und muss dringend geändert werden!“

Unternehmerinnen werden beim Wochengeld massiv benachteiligt. „Mir ist völlig unerklärlich, warum der Gesetzgeber das zulässt“, ärgert sich Legner.

Konkret kritisiert sie folgende Punkte:
• Die monatliche Antragstellung: Was bei nicht selbstständigen Müttern automatisch passiert, bedarf bei Unternehmerinnen eines Antrags – und das jeden Monat.
• Die nachträgliche Auszahlung: Aus gutem Grund erhalten Mütter aus einem Dienstverhältnis monatlich ihr Wochengeld. Ist man jedoch selbstständig, kann man bis zu einem halben Jahr auf die Zahlung warten. „Da entsteht eine massive Einkommenslücke,“ warnt Astrid Legner.

„Man stelle sich vor, eine solch untragbare Regelung würde für Angestellte gelten! Der Aufschrei wäre enorm. Aber Unternehmerinnen sind offenbar Mütter zweiter Klasse“, ärgert sich Legner.
Im Gegensatz zum ASVG, wonach dem Versicherungsträger eine Auszahlung spätestens alle 28 Tage zu erfolgen hat, wird im GSVG keine Frist gesetzt.
„Wir müssen hier auf Gesetzgeber und Sozialversicherungsträger einwirken, um unseren Unternehmerinnen zum gleichen Recht zu verhelfen“, so beide abschließend.