Cui bono? – Niemandem natürlich!
Stellen wir uns vor, es gäbe ein Problem. Und für dieses Problem gäbe es eine Lösung, die jedem Beteiligten zum Vorteil gereicht. Sie würde Kosten sparen, wäre leicht und günstig umzusetzen, verminderte Ressourcenverbrauch und (Gift-)Müllproduktion, während Kontrolle und Nachvollziehbarkeit unberührt blieben. Und dennoch würde sie von einer Fraktion strikt abgelehnt. – Es ist nicht leicht, sich so ein Beispiel vorzustellen. Zu abstrakt die Angaben, zu skurril die Gegenwehr.
Lassen sie mich mit einem konkreten Beispiel helfen: Der Bagatellgrenze für die Belegerteilungspflicht.
Seit Einführung der Bonpflicht kämpfen UnternehmerInnen um eine Bagatellgrenze. Zur Aufklärung: Nicht das Eintippen in die Registrierkassa, nicht das Erteilen des Bons auf Verlangen, sondern das automatisierte Ausdrucken eines Belegs, den meistens keiner will – das soll unter der Grenze von 20 Euro wegfallen. Allein Österreichs Tabaktrafikanten drucken täglich rund 1 Million Bons. Belege, die nur in den allerseltensten Fällen vom Kunden mitgenommen werden.
Österreichweit und über alle Branchen hinweg würde diese Bagatellgrenze jährlich über 239.000 km Kassenbons einsparen. Das entspricht dem 6-fachen Erdumfang! Für mich ein sehr effektiver Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung.
Normalerweise hinterfragt man dubiose Entscheidungen mit der Frage „cui bono?“ Dann kommt man schon dahinter, woher der Wind weht. In diesem Fall funktioniert das leider nicht. Denn niemandem nützt die Blockade des grünen Koalitionspartners. Wirklich niemandem. So kaufen die Händler weiterhin tonnenweise hochgiftige Kassarollen und tragen sie am Abend zum Restmüll. Und die Finanzpolizei kontrolliert weiterhin lediglich die digitalen Aufzeichnungen der Registrierkassen.
Um den Grünen den Abschied vom Giftmüll zu erleichtern gäbe es tolle Alternativen. Man muss nur über den Tellerrand und über die Staatsgrenzen blicken. In Deutschland setzt Edeka im Zuge seiner Nachhaltigkeitsstrategie auf digitale Kassabons. Will man einen digitalen Bon, kann man beim Kundendisplay einen QR-Code scannen. So muss man auch für Gewährleistungsfälle keine Zettel schlichten. Vielleicht wäre dies eine Lösung, mit der alle Beteiligten, auch die Blockierer, leben könnten. Denn im Grunde geht es nicht um Befindlichkeiten oder politisches Kalkül. Es geht um unsere Wirtschaft und unsere Umwelt,
meint Ihre