Billigstromgesetz: Das Wichtigste für Unternehmer auf einen Blick
Mit politischer Zustimmung der Grünen wurde mit die Zwei-Drittel-Mehrheit das sogenannte Billigstromgesetz verabschiedet. Damit wird die größte Reform des österreichischen Strommarkts seit rund 20 Jahren beschlossen. Ziel: Dauerhaft leistbarer Strom, stabile Netze und mehr Planungssicherheit für Betriebe.
Die jetzt beschlossene Reform verfolgt das Ziel, Strompreise in Österreich langfristig zu senken, gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Energiewende deutlich zu beschleunigen. Durch einfachere Netzanschlüsse und klare, verlässliche Regeln sollen Investitionen erleichtert und Projekte schneller umgesetzt werden. Insgesamt leistet das Gesetz damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich und zur besseren Planbarkeit für Unternehmen.
Wesentliche Anpassungen gegenüber der Regierungsvorlage
- Neuer Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB)
- Ersetzt die geplanten Netznutzungsentgelte für Einspeiser
- Maximal 0,5 Euro/MWh im Jahresdurchschnitt
- Klare Regeln per Verordnung sorgen für Planbarkeit
- Freigrenze für kleine Anlagen: Einspeisung bis 20 kW beitragsfrei
-
Spitzenkappung – netzschonend und investitionssicher
- Photovoltaik: Begrenzung im Anlassfall auf 70 % (statt 60 %)
- Windkraft (ab 2027): max. 85 % Leistung, höchstens 1 % Jahresenergieverlust
- Erweiterter Sozialtarif
- Mehr Bezugsberechtigte (von 240.000 auf 284.000)
- Höherer Kostenrahmen (bis 60 Mio. € jährlich)
- Keine Anrechnung von Strom aus Energiegemeinschaften auf das Kontingent
- Entlastung beim Netzanschluss
- Beim erstmaligen PV-Anschluss sind die ersten 15 kW von Anschlussentgelten befreit
Für Unternehmen zentrale Reformpunkte
- Niedrig-Preis-Garantie und stärkere Preisaufsicht
- Mehr Transparenz: einfachere Rechnungen, Tarifvergleich, dynamische Tarife
- Peer-to-Peer-Stromhandel (z. B. mit Nachbarn oder innerhalb von Unternehmen)
- Gerechtere Netzkostenverteilung
- Anreize für Flexibilität (Speicher, Lastmanagement)
- Schnellere Netzanschlüsse und verbindliche Netzentwicklungspläne
- Digitalisierungsschub (moderne Messsysteme, bidirektionales Laden)
- Rechtssicherheit für PPA, Direktleitungen und flexible Netzzugänge
- Verlängerung des Versorgungssicherheitsmechanismus bis 2030
Mehr Wettbewerb und Standortstärke
Das Billigstromgesetz bringt mehr Kostentransparenz, bessere Planbarkeit und strukturelle Entlastung. Es schafft verlässlichere Rahmenbedingungen für Investitionen, Eigenstromlösungen und die energieintensive Wirtschaft – ein zentraler Schritt für Wettbewerbsfähigkeit und Standortstärke.


