Bezirksgericht Hermagor: Mehr als eine Verwaltungsfrage
Wirtschaftsbund fordert den Erhalt des Gerichtsstandorts Hermagor und eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Schließung. Stattmann: „Wer starke Regionen will, muss auch die notwendigen Strukturen vor Ort erhalten.“
Die Diskussion über mögliche Bezirksgerichtsschließungen sorgt auch im Bezirk Hermagor für Verunsicherung. Für den Wirtschaftsbund geht es dabei nicht nur um die Organisation der Justiz, sondern um die Frage, welche Infrastruktur ländliche Regionen künftig noch vor Ort haben werden.
„Als Interessenvertretung der Wirtschaft sehen wir die Diskussion vor allem aus Sicht des Standortes. Öffentliche Einrichtungen sind ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Region. Sie schaffen Arbeitsplätze, sichern kurze Wege und tragen dazu bei, dass Menschen und Unternehmen im Bezirk bleiben“, betont Stattmann.
Hermagor wäre besonders betroffen
Während in anderen Fällen innerhalb der Bezirke weiterhin alternative Gerichtsstandorte bestehen würden, ist die Situation im Bezirk Hermagor anders. Das Bezirksgericht Hermagor ist die einzige Einrichtung ihrer Art im gesamten Bezirk.
Hanns Stattmann: „Eine Schließung würde bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen für zahlreiche Angelegenheiten künftig weite Wege in Kauf nehmen müssten. Die Auswirkungen auf den Bezirk Hermagor sind nicht mit anderen Bezirken vergleichbar, in denen mehrere Gerichtsstandorte innerhalb desselben Bezirks bestehen. Eine Schließung des Standorts hätte unmittelbar negative Folgen.“
Für Unternehmen bedeutet das: Termine bei Gericht, Verlassenschaftsverfahren, Grundbuchsangelegenheiten oder andere rechtliche Verfahren müssten außerhalb des Bezirks abgewickelt werden. Betroffen wären allerdings nicht nur Betriebe, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige und zahlreiche Dienstleister, die eng mit dem Gerichtsstandort verbunden sind.
Weniger Angebot, weniger Attraktivität
Der Bezirk Hermagor ist aufgrund seiner geografischen Lage ohnehin mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Aus Sicht der Wirtschaft sollte daher bestehende Infrastruktur nicht weiter reduziert werden.
„Wir diskutieren seit Jahren darüber, wie wir Arbeitsplätze, Kaufkraft und Lebensqualität in den Regionen sichern können. Gleichzeitig erleben wir immer wieder, dass Einrichtungen Schritt für Schritt aus den Bezirken abgezogen werden. Jede einzelne Maßnahme mag für sich betrachtet gering erscheinen. In Summe führt sie jedoch zu einer schleichenden Aushöhlung des ländlichen Raums“, umreißt der Obmann die Folgen für den Bezirk.
Die Diskussion betrifft daher nicht nur die Justiz, sondern auch die langfristige Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensstandortes Hermagor.
Effizienz und Regionalität müssen gemeinsam gedacht werden
Stattmann betont, dass die Wirtschaftstreibenden im Bezirk notwendige Reformen und einen effizienteren Mitteleinsatz grundsätzlich unterstützen. Gleichzeitig müsse jedoch geprüft werden, welche Auswirkungen Entscheidungen auf die Region haben.
„Niemand wird sich gegen sinnvolle Modernisierung und Digitalisierung stellen. Dennoch muss bei allen Reformüberlegungen berücksichtigt werden, welche Auswirkungen sie auf die Regionen haben. Effizienz darf nicht ausschließlich aus Sicht zentraler Verwaltungsstandorte betrachtet werden, sondern muss auch die Erreichbarkeit und die Lebensrealität der Menschen in den Bezirken berücksichtigen“, so Stattmann.
Wirtschaft fordert Prüfung der regionalen Auswirkungen
Für die Wirtschaft ist die Präsenz öffentlicher Einrichtungen ein wichtiger Standortfaktor. Sie sichert Arbeitsplätze, stärkt die regionale Wertschöpfung und trägt zur Attraktivität des Bezirks für Unternehmen und Bevölkerung bei.
„Wer starke Regionen will, muss auch die notwendigen Strukturen vor Ort erhalten. Gerade für einen peripheren Bezirk wie Hermagor sind funktionierende öffentliche Einrichtungen ein wesentlicher Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und zur Attraktivität des Wirtschaftsstandortes“, fordert Stattmann.
Die WB-Bezirksgruppe Hermagor spricht sich daher dafür aus, die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Schließung des Bezirksgerichts Hermagor sorgfältig zu prüfen und die besonderen Rahmenbedingungen des Bezirks in die Entscheidung einzubeziehen.


