AVG-Novelle beschleunigt Großverfahren
Massiver Reformschritt der Bundesregierung spart Zeit, Geld und sorgt für mehr Transparenz. Die Inhalte des überarbeiteten Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes im Überblick.
Als zweiten großen Schritt nach der Anhebung des Investitionsfreibetrags hat die Bundesregierung eine weitreichende Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) auf den Weg gebracht. Ziel der Modernisierung ist, Großverfahren für alle Beteiligten zu beschleunigen und durch Digitalisierung effizienter zu machen. WK-Präsident Jürgen Mandl: „Die Novelle ist ein echter Verfahrensturbo für große Infrastruktur-, Energie- sowie Umweltvorhaben und hilft, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe wiederherzustellen.“
Mehr Transparenz und Geschwindigkeit
Besonders hervor hebt Mandl die klaren Regeln des neuen AVG, die lange von der Wirtschaft gefordert und angemahnt wurden. So werden willkürliche Verzögerungen durch explizit festgelegte Fristen, bis wann etwa eine Gegenäußerung zu erfolgen hat, künftig verhindert. Die Aussetzung der Zustellung in Urlaubszeiten wird gestrichen und eine zentrale Publikation von Verfahrensinformationen und die digitale Zustellung schafft mehr Transparenz, Geschwindigkeit und spart unnötige Kosten.
Die Novelle im Überblick:
- Alle wesentlichen Verfahrensschritte werden künftig zentral über das RIS veröffentlicht
- Die Behörde kann eine Frist für weiteres Parteienvorbringen setzen und das Ermittlungsverfahren nach Teilbereichen abschließen. Das verhindert Verfahrensverschleppungen und sichert klare Strukturen.
- Durch die Absenkung der Schwelle auf 50 Beteiligte können in Zukunft deutlich mehr Verfahren unter die vereinfachten Regeln fallen.
- Die digitale Edikt-Veröffentlichung ersetzt mehrfache Druck- und Zustellungskosten und bringt laut WFA jährliche Einsparungen von bis zu 460.000 Euro beim Verwaltungsaufwand.
- Die Novelle vereinheitlicht Fristen, erlaubt die direkte Zahlung von Barauslagen durch den Antragsteller und stellt klare Zustellregeln durch Edikt her – frühere Zustellungen werden automatisch unwirksam, wodurch alle Beteiligten denselben Fristenlauf haben.
- Die Verhandlungsschrift muss binnen zwei Wochen fertiggestellt und mindestens vier Wochen aufgelegt werden – klar geregelt und praxisnah umsetzbar.
Klare Schritte für den Wirtschaftsstandort
Sowohl die Anhebung des Investitionsfreibetrags als auch die AVG-Reform sind für Präsident Jürgen Mandl klare Schritte in die richtige Richtung. Allerdings warnt Mandl davor, sich auf diesen Teilerfolgen auszuruhen: „Die Bundesregierung hat mit dem Investitionsfreibetrag und der Novellierung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes zwei zentrale Forderung der Wirtschaft erfüllt, die mittel- und langfristig zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs beitragen werden.
Allerdings warne ich davor, sich jetzt auf diesen beiden Maßnahmen auszuruhen. Es gibt noch viel zu tun und der Standort braucht weitere Reformschübe, um künftig wieder besser aufgestellt zu sein und unseren Unternehmen mehr Freiraum zum Arbeiten zu geben.“
Alle Informationen und Details der AVG Novelle finden Sich auf der Seite des Österreichischen Parlaments.


