Appell an Gemeinden: Märkte sind erlaubt und für die gesamte Region essentiell
Kärntner Marktfahrer sind von Absagen extrem betroffen und stehen zum Teil vor dem Nichts. Laut Bundesministerium ist die Durchführung aber gestattet. „Märkte sind für die Gesellschaft von großer Bedeutung“, so Obfrau Edith Haslinger.
Die Verunsicherung und Verzweiflung bei den Kärntner Marktfahrern ist groß. Seit Mitte April hat die Bundesregierung die Öffnung der Kundenbereiche von Handelsbetrieben, die maximal 400 m² groß sind, wieder erlaubt. „Dennoch erreichen uns nach wie vor zahlreiche Absagen von Märkten, weil eine Rechtsunsicherheit besteht“, berichtet Edith Haslinger, Obfrau des Gremiums der Markt-, Straßen- und Wanderhändler. Würden Märkte nämlich nicht dem Handelsbereich zuzuordnen sein, sondern als Veranstaltungen zu werten sein, wären sie derzeit noch nicht erlaubt.
Zu dieser Frage haben nun sowohl das Bundesministerium für Inneres als auch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz offiziell bestätigt, dass Marktstände als sonstige Betriebsstätten des Handels zu sehen sind und zweifelsohne einen Kundenbereich kleiner als 400 m² haben. „Natürlich sind auf die allgemeinen Maßnahmen, wie ein Meter Abstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zu achten. Aber es geht ganz klar hervor: Märkte dürfen stattfinden“, erklärt Haslinger. Märkte sind in unserer Gesellschaft nicht nur ein wichtiger Nahversorger, sondern gehören auch zu unserer Kultur. Haslinger: „Marktfahrer leben fast ausschließlich von den traditionellen Märkten. Mehrere Gemeinden sagen die geplanten Märkte ab, obwohl sie durchgeführt werden könnten. Wer am Markt kauft, unterstützt die heimische Wirtschaft und hilft in diesen Zeiten den Kleinbetrieben zu überleben.“
Foto: KK/Helge Bauer