Das Europäische Parlament hat eine deutliche Lockerung des EU-Lieferkettengesetzes beschlossen und folgt damit zentralen Forderungen des Wirtschaftsbunds nach realistischeren und wirtschaftsverträglichen Auflagen. Höhere Schwellenwerte und reduzierte Berichtspflichten sollen Unternehmen spürbar entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Für viele Betriebe bedeutet dies weniger Zeit- sowie Kostenaufwand und damit mehr Freiraum für ihr Kerngeschäft.
Ursprünglich waren Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz verpflichtet, entlang der gesamten Lieferkette Risiken wie Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu prüfen.
Das EU-Parlament hebt diese Schwellen nun deutlich an:
- Gültigkeit erst ab 5.000 Beschäftigten
- Mindestumsatz von 1,5 Milliarden Euro
- Anpassung nach Vorgaben der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten
Diese Entwicklung trifft zentrale Forderungen des Wirtschaftsbunds, der sich seit Beginn der Debatte für realistische und wirtschaftsverträgliche Regelungen eingesetzt hat. Ziel ist es, Unternehmen vor überbordenden Dokumentationspflichten zu schützen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Reduzierte Berichtspflichten
Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen die Vorgaben entschärft werden. Unternehmen müssen künftig nicht mehr die gesamte Lieferkette lückenlos erfassen.
Stattdessen können sich Unternehmen auf Bereiche mit erhöhtem Risiko konzentrieren, in denen Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards wahrscheinlich sind. Dazu gehören insbesondere die Branchen Transport, Textil, Elektronik, Nahrungsmittel, Bergbau und Rohstoffe sowie die gesamte Lieferkette, von der Beschaffung über die Produktion bis zum Transport und zur Abfallentsorgung.
Der Wirtschaftsbund hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass die ursprünglichen Auflagen vor allem mittelständische Betriebe stark belasten. Die nun vorgesehene Risikoorientierung spiegelt die Forderungen der Wirtschaft der letzten Jahre wider: klare Verantwortung dort, wo Risiken bestehen, aber keine flächendeckende Überregulierung.
Entlastung mit spürbaren Auswirkungen
- Weniger Zeitaufwand für Monitoring und Dokumentation
- Reduktion externer Beratungs- und Prüfkosten
- Entlastung der administrativen Strukturen
- Mehr Ressourcen für Kerngeschäft und Innovation
Gerade mittelständische Unternehmen profitieren davon, dass die Berichtspflichten praxisnäher und zielgerichteter gestaltet werden.
Bürokratieabbau als Baustein für den Aufschwung
Die Reform des Lieferkettengesetzes ist Teil eines breiteren EU-Ansatzes zum Abbau administrativer Lasten. Die Europäische Kommission strebt eine Reduktion der Bürokratie um rund ein Viertel an, KMU sollen um etwa 35 Prozent weniger Meldepflichten erfüllen müssen.
Der Wirtschaftsbund setzt sich auch künftig für diese Entlastungsagenda ein. In Gesprächen mit EU-Abgeordneten, nationalen Entscheidungsträgern und Branchenorganisationen werden wir weiterhin auf einen breit angelegten Bürokratieabbau drängen. Die nun erfolgten Schritte bestätigen das Engagement und zeigen, dass beharrliche Interessenvertretung langfristig Wirkung zeigt.
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Häufige Fragen zum EU-Lieferkettengesetz