Härtefall-Fonds 4 – ein Zwischenstand

Mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds ging eine wesentliche Krisenunterstützung für EPUs, NPOs und Kleinstunternehmen in die Verlängerung. Was davon bis dato bei den Kärntner UnternehmerInnen ankam.

Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung noch bis 2.5.2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.

Wie diese Unterstützung angenommen wird, wie gut die Abwicklung funktioniert, zeigen uns die aktuellen Zahlen. Mit Stand 16.01.2022 wurden von 3732 Kärntner UnternehmerInnen fast 6500 Anträge eingebracht. Die Wirtschaftskammer Kärnten hat diese Anträge rasch bearbeitet und 5113 Anträge bewilligt. So wurden bereits an 2881 Personen insgesamt rund 5,7 Mio Euro ausbezahlt. Das entspricht einer durchschnittlichen finanziellen Hilfe in Höhe von 2.001,58 Euro pro AntragstellerIn. Geld, das schnell und unkompliziert dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird!

Mit diesem Instrument ist bis Ende März die Unterstützung derer, die sie jetzt auf sie angewiesen sind, gesichert.

 

Graphik: WKO

Ausfallbonus III – Antrag für Dezember jetzt möglich!

Der Ausfallsbonus III kann bei einen Umsatzausfall von mindestens 40 % gegenüber dem Vergleichsmonat (für die Monate November und Dezember von mindestens 30 %) beantragt werden. Damit wird auch der Zugang für die vom Lockdown im November und Dezember betroffenen Unternehmen zu der Unterstützung erleichtert.

 

  • Die Höhe des Ausfallsbonus III ist mit 80.000 Euro pro Kalendermonat gedeckelt. Die Mindesthöhe beträgt 100 Euro, die genaue Höhe richtet sich nach dem Umsatzausfall im gewählten Betrachtungszeitraum und der Branche, in der das Unternehmen überwiegend tätig ist.
  • Die Ersatzraten liegen je nach Branche zwischen 10% und 40% des Umsatzausfalls im gewählten Zeitraum. Voraussetzung ist die Erzielung von Umsätzen vor dem 1. November 2021, sodass auch neu gegründete Unternehmen den Ausfallsbonus III einreichen können.
  • Vergleichszeitraum ist für November und Dezember 2021 jeweils November bzw. Dezember 2019. Für Jänner, Februar und März 2022 dienen Jänner bzw. Februar 2020 und März 2019 als jeweiliger Vergleichszeitraum (Neugründer: Durchschnittlicher Monatsumsatz ab dem ersten Umsatzmonat bis 31.10.2021 bzw. Ende des dritten Quartals 2021).
  • Die Antragsfrist startet jeweils ab dem 10. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats und endet am 9. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats.
  • Die Beantragung erfolgt monatsweise über FinanzOnline.
  • Die Summe aus dem Ausfallsbonus III und der Kurzarbeitsbeihilfe darf den Vergleichsumsatz nicht übersteigen.
  • Der Ausfallsbonus III ist an die Einhaltung der Lockdown-Bestimmungen (also Einhaltung von Betretungsverboten und Einlasskontrollen) geknüpft

 

In welche Kategorie Dein Unternehmen fällt:
Branchenkategorisierung – Ausfallsbonus

Alle Infos und Antragstellung:
https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus3/