Mehrwertsteuersenkung ist „erster, großer Wurf“ für Wirte

Ab 1. Juli soll die Mehrwertsteuer im Bereich der Gastronomie auf fünf Prozent gesenkt werden. Kärntens Wirte begrüßen diesen Schritt, der aber nur der erste sein könne. Gefordert wird ein Entfesselungspaket für die Gastronomie.

Als „ersten, großen Wurf“ bezeichnet Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie, die heute angekündigte Mehrwertsteuersenkung. So soll die Mehrwertsteuer in den Bereichen der Gastronomie, Kultur und Medien auf fünf Prozent gesenkt werden. Diese Maßnahme soll befristet ab 1. Juli für ein halbes Jahr gelten.

„Mit dieser Mehrwertsteuersenkung wird uns eine echte Erleichterung in Aussicht gestellt. Unbürokratisch, schnell und punktgenau: Genau solche Unterstützung brauchen unsere Betriebe jetzt“, sagt Sternad, der sich in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem Fachverband massiv um eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Gastronomen auf Bundesebene eingesetzt hat. „Jetzt sind wir erleichtert, dass wichtige, von uns geforderte Punkte umgesetzt werden.“ So wurden neben der Mehrwertsteuersenkung auch verlängerte Steuerstundungen angekündigt. Außerdem werde laut Finanzminister an einem Modell gearbeitet, das Unternehmen ermöglichen soll, die Gewinne aus dem Vorjahr mit den heurigen Verlusten gegenzurechnen. „Das sind lauter Maßnahmen, die gut und richtig sind. Das Ziel muss sein, so viele Betriebe als möglich zu retten – und mit diesen Rahmenbedingungen wird die Basis dafür geschaffen“, so Sternad. Wichtig sei nun vor allem, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich unkompliziert umgesetzt werden können und für alle gelten. „Eine echte Hilfe sind solche Regelungen nur dann, wenn sie so wenig Aufwand wie möglich machen. Deshalb hoffe ich darauf, dass es keine Ausnahmeregelungen und Einschränkungen bei der Mehrwertsteuersenkung geben wird.“

Entfesselungspaket für Gastronomie gefordert

In den kommenden Monaten gelte es nun, den Blick in die Zukunft zu richten. „Diese heute präsentierten, befristeten Maßnahmen sind wichtig, um Betriebe vor der Schließung zu retten. Wir brauchen aber auch Lösungen für die künftigen Herausforderungen“, gibt der Wirtesprecher zu bedenken. Er fordert von der Bundesregierung deshalb die Umsetzung eines Entfesselungspakets für die gesamte Tourismuswirtschaft. Dabei gibt es auch Unterstützung von den Kärntner Fachgruppenvertretern: Sie arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Ausarbeitung eines Zukunftskonzepts für die heimische Gastronomie, das auch demnächst an die Bundesregierung übermittelt werden soll.

 

Foto: WKK/Martin Steinthaler

Das lange Wochenende ist da – mit herrlichem Ausflugswetter

Die Wetterdienste vermelden täglich bessere Aussichten für das nahende lange Wochenende. Viel Sonne und frühsommerliche Temperaturen – Kärnten zeigt sich wieder von seiner besten Seite.

Also lautet das Motto: Raus aus dem Haus, hinauf auf die Berge, rein in die Täler, ran an die Seen und hinein in die Städte – wo auch immer der Weg uns hinführt, für Unterhaltung und Beschäftigung ist im ganzen Land gesorgt. Ob Sportler, Familien, Kulturinteressierte, Hobbyhistoriker, Bummler oder Naturliebhaber – die Ausflugsziele im Tourismusland Kärnten bieten für jeden Geschmack die passende Attraktion und lassen sich nach Belieben kombinieren.

Durch die Vielseitigkeit unserer Regionen muss man sich nicht zwischen Berg und See, Kindervergnügen und Museumsbesuch entscheiden, sondern kann ganz nach Lust und Laune Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten und Naturerlebnisse miteinander verbinden.

Dazu passt die 50 Prozent Aktion für die Kärnten-Card:
Wer im Besitz der Kärntner Familienkarte ist, erhält beim Kauf der Kärnten Card ab 15. Juni eine 50 Prozent Ermäßigung.
Nähere Informationen zur Familienkarte und zur Kärnten Card.

Einen Überblick über das Angebot an Ausflugszielen finden sie unter anderem auf der Seite der Kärnten Werbung: www.kaernten.at

Der Kärntner Handel freut sich auf den Vatertag

Seit 1955 wird in Österreich am zweiten Sonntag im Juni Vatertag gefeiert. Auch heuer wieder soll er Anlass bieten, die Väter zu ehren und sich mit kleinen Aufmerksamkeiten bei ihnen zu bedanken.

Durch die derzeitige Situation werde der heurige Vatertag für den Kärntner Handel noch wichtiger als in den Jahren zuvor. Laut einer Studie der KMU Forschung Austria würden im Jahr 2020 Schokolade (23%), Parfums (16%) und Wein (11%) zu den Top-Geschenken zählen. Im Durchschnitt gäben Töchter und Söhne etwa 50 Euro für die Präsente aus, wobei 81% der Kärntnerinnen und Kärntner ihre Geschenke in stationären Geschäften und 29% im Internet besorgen würden.

„An die Dimensionen des Muttertags kommt der Vatertag zwar noch nicht heran, doch ist den Kärntnerinnen und Kärntner dieser besondere Anlass in Summe etwa zehn Millionen Euro wert“, so Spartenobmann Raimund Haberl. Fast die Hälfte der Väter feiere diesen Tag im Kreis der Familie, esse gemeinsam oder mache Ausflüge. Aufgrund der derzeitigen Situation verzichteten jedoch etwa ein Drittel auf eine Feier und 14% würden weniger Geschenke kaufen.

Dem möchte Haberl entgegenwirken: „Unsere Betriebe bieten eine Vielfalt an Produkten und auch mit einem kleinen Geschenk sorgen wir nicht nur bei unseren Vätern für ein Lächeln, sondern unterstützen ebenso die heimischen Betriebe. Der Kärntner Handel freut sich auf Ihren Besuch und wir wünschen Ihnen und Ihren Vätern einen schönen Vatertag.“

 

Foto: Pixabay/Bob Dmyt

WK-Oswald: Politik nimmt langjährige Forderung der Wirtschaft endlich auf

Wirtschaftskammer Wolfsberg begrüßt den „Interkommunalen Technologiepark Lavanttal“. Tatsächliche Umsetzung muss vor Fertigstellung der Koralmbahn erfolgen.

„Die Umsetzung eines interkommunalen Technologieparks im Lavanttal ist eine langjährige Forderung der regionalen Wirtschaft. Es stimmt uns positiv, dass die Politik nun Schritte für eine tatsächliche Umsetzung verkündet hat“, kommentierte heute WK-Bezirksstellenobmann Gerhard Oswald die jüngsten Ankündigungen von Bundes-, Landes- und Gemeindepolitikern. Bekanntlich fordere die heimische Wirtschaft seit Jahren einen strategisch platzierten Gewerbepark samt Standortmanagement. Die Koralmbahn, der künftige Bahnhof Lavanttal und die umliegenden Flächen böten der Region eine einmalige Chance, sich im Wirtschaftsraum Süd prominent zu platzieren.

Erster Vorstoß schon vor Jahren
Der benachbarte Bezirk Deutschlandsberg habe dieses Potenzial längst erkannt und überparteilich entsprechende Entwicklungsmaßnahmen gesetzt. „In vielen Sitzungen mit den Bürgermeistern des Tales und dem Regionalmanagement, aber auch in zahllosen Einzelgesprächen im Hintergrund, haben wir als Interessenvertretung dieses Thema stets vorangetrieben“, erklärte Oswald. Schon vor Jahren sei man im Lavanttal kurz vor dem Abschluss eines Vertragswerkes für einen interkommunalen Gewerbepark samt Finanzausgleich gestanden, aber letztlich am Widerstand der heute offensichtlich andersdenkenden Kommunalpolitik gescheitert.

Lebens- und Wirtschaftsraum Lavanttal weiterentwickeln
Gerade in Zeiten wie diesen gelte es, einen breiten Konsens zu bilden, um den Lebens- und Wirtschaftsraum Lavanttal in seiner Gesamtheit weiterzuentwickeln. Oswald erinnerte daran, dass es schließlich die Löhne, Steuern und Abgaben zahlender Betriebe seien, die solche Projekte erst ermöglichen würden: „Die Umsetzung des Technologieparks darf sich nun keinesfalls wegen des internen Finanzausgleichs, der Bürokratie oder gar durch Parteipolitik verzögern. Ich erwarte mir zu diesem richtungsweisenden Projekt auch ein klares Bekenntnis der Arbeitnehmerseite.“

Starker Wirtschaftsraum Süd
„Um langfristig Erfolg zu haben, braucht es in einem starken Wirtschaftsraum Süd sowohl tatkräftige Unternehmer als auch engagierte, hochqualifizierte Mitarbeiter“, so Oswald. Mit der Fertigstellung der Koralmbahn müssen auch die lokalen Strukturen den künftigen Möglichkeiten angepasst sein: „Wir als Wirtschaftskammer sehen die Bezirke Wolfsberg und Deutschlandsberg als einen möglichen Zukunftsraum zwischen den beiden heutigen Zentralräumen Graz und Klagenfurt/Villach“.

 

Foto: WKK/Watl

Rot/Blau blockiert ÖGK-Beitragsstundungen im Bundesrat

Rot und Blau wechseln politisches Kleingeld auf Kosten der Wirtschaft. Durch einen Geschäftsordnungs-Kniff blockieren sie die wichtigen Unterstützungsmaßnahmen für unsere Betriebe.

Die Gesetzesvorlage, die die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Dienstgeber beinhaltet, wurde von der SPÖ/FPÖ-Mehrheit im Bundesrat nicht auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung gesetzt. Durch diesen Winkelzug wird die Liquidität der heimischen Betriebe auf eine harte Probe gestellt, da ohne die gesetzliche Grundlage auch keine Anträge auf Stundung gestellt werden können.

Dies betrifft nicht nur die angekündigte Phase II (Mai – Juli) sondern auch die erste Stundungsperiode für die Beitragsmonate Feber – April.

Bis auf Weiteres erfolgen für diese Beitragszeiträume bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten weder Mahnungen noch Einbringungsmaßnahmen durch die ÖGK. Die Dienstgeber werden ersucht, derzeit keine Anträge auf Stundungen bzw. Ratenzahlungen zu stellen.

Der Wirtschaftsbund arbeitet auf Hochtouren an einer politischen Ersatzlösung, und wir informieren umgehend, sobald eine praktikable, zielführende Lösung erreicht wurde.

 

Wirtschaftsministerium verkündet Lehrlingspaket

Um die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat das Wirtschaftsministerium einen Lehrlings-Bonus für Unternehmen angekündigt.

Gefördert wird mit einem Bonus in Höhe von 2.000 Euro:

  • jedes neue Lehrverhältnis mit Abschluss zwischen 16. März und 31. Oktober 2020
  • die Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der überbetrieblichen Lehrausbildung bis 31. März 2021

Die Förderung wird in zwei Tranchen ausbezahlt. Die erste Hälfte des Förderbetrages wird nach Eintragung bei der Lehrlingsstelle, die zweite nach Ablauf der gesetzlichen Probezeit an den Betrieb ausbezahlt. Wird das Lehrverhältnis in der Probezeit aufgelöst, ist die 1. Tranche zurückzuerstatten.

Die Antragstellung erfolgt ab 01. Juli 2020 bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen oder elektronisch über „Lehre online Service“.

Damit soll die Lehre, die in ihrer Form der dualen Berufsausbildung wesentlicher Faktor für die Heranbildung von Fachkräften und starkes Standortargument für Österreich ist, gerade in schwierigen Zeiten unterstützt werden.

 

Foto: KK

Erleichterung für Wirtschaft: Maskenpflicht fällt weitgehend!

Mit 15. Juni fällt die Maskenpflicht großteils und es gibt neue Impulse für die Gastronomie

 

Neue Corona-Regeln ab 15. Juni – aus weiten Teilen unseres Alltags wird der Mund-Nasen-Schutz, umgangssprachlich „die Maske“, ebenso abrupt verschwinden, wie er gekommen ist. Und für die Gastronomen wird eine weitere gute Nachricht in der neuesten Verordnung verpackt.

Trotz der bisherigen Lockerungen blieben die Infektionszahlen in den letzten Wochen in Österreich konstant niedrig. Dadurch können weitere Schritte in Richtung Normalität gesetzt, und Mitte Juni weitere Einschränkungen aufgehoben werden.

Hier die Fakten:

Die 1-Meter-Mindestabstandsregel gilt generell weiterhin.

 Mund-Nasen-Schutz:

  • Verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Verpflichtend im Gesundheitsbereich (z.B. in Apotheken)
  • Verpflichtend bei Dienstleistungen, bei denen der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Dienstleisterin/Dienstleister und Kundin/Kunde nicht eingehalten werden kann, sofern nicht geeignete Schutzmaßnahmen, wie etwa eine Plexiglasscheibe, vorhanden sind.
  • Verpflichtend für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Gastrobereich

Obwohl die Maskenpflicht für das Gastronomiepersonal bestehen bleibt, dürfen sich die Wirte freuen. Zum einen, weil die 4-Personen-Beschränkung an den Tischen fällt, zum anderen, weil die Sperrstunde auf 1 Uhr verlängert wird. Dadurch können wieder kleine Gesellschaften bewirtet werden, Stammtische stattfinden und kleine Feiern abgehalten werden. Die Sperrstundenerweiterung gibt vor allem den Bars etwas mehr Zeit, um auf ihre Umsätze zu kommen.

Ein ebenso starkes Signal an die Wirtschaft ist der Wegfall der 10m²-Regel. Nicht nur Handel und Gastronomie profitieren davon. Enorm ist der Nutzen beispielsweise für die Event-Branche und ihre Partner-Firmen.

 

Schon beantragt? – Härtefallfond neu und Fixkostenzuschuss stehen bereit!

Präsident Mandl ruft Kärntner Unternehmen auf, von den Zuschüssen Gebrauch zu machen und will gleich ein Ressentiment abbauen: „Das sind keine Almosen, das sind Steuergelder, die wir erwirtschaftet und bezahlt haben und die uns jetzt helfen sollen, durch diese Krise zu kommen!“

Kurz zusammengefasst die aktuellen Verbesserungen im Härtefallfonds:

  • Förderbetrag bei Anspruch mindestens €500,-
  • Comeback-Bonus iHv €500,- zusätzlich
  • förderbare Monate von 3 auf 6 erhöht
  • Betrachtungszeitraum von 6 auf 9 Monate erhöht
  • auch geringfügig selbständige Pensionisten förderwürdig

Status Fixkostenzuschuss:

  • beträgt bis zu 75 % der Fixkosten, abhängig vom Umsatzausfall
  • wird noch heuer ausbezahlt und muss nicht zurückbezahlt werden
  • kann für bis zu 3 zusammenhängende Monate geltend gemacht werden

Daher der Aufruf von Präsident Mandl: „Ich appelliere an meine Unternehmerkollegen, jetzt die entsprechenden Anträge zu stellen um den Betrieb zu stabilisieren und für die Zukunft fit zu halten!“

 

Näherer Informationen unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html

 

ÖGK verlängert Stundungsdauer für Betriebe

Seitens der Sozialversicherer besteht Verständnis für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen, und dadurch in Liquiditätsengpässe gekommen sind. Der Aufschub der Beitragszahlungen erfährt eine Verlängerung – Ratenangebot inklusive.

Den Erleichterungen, die für die Beitragszeiträume Feber bis April 2020 beschlossen wurden, folgt eine Nachbesserung. Damit soll der Erhalt der Liquidität der Betriebe so gut wie möglich unterstützt und damit der unternehmerische Spielraum erhalten werden.

 

Phase II im Überblick:

Beitragszeiträume Feber – April 2020

  • die für Feber bis April 2020 bereits gestundeten Beiträge sind ohne Antrag bis spätestens 15. Jänner 2021 an die ÖGK zu überweisen.
  • Können diese Beiträge für diese Beitragszeiträume zu diesem Zeitpunkt teilweise oder sogar zur Gänze durch coronoabedingte Liquiditätsprobleme nicht entrichtet werden, kann eine Ratenzahlung beantragt werden (maximal 11 Raten).

Verzugszinsen fallen hierfür keine an.
Antragstellung für die Ratenzahlung ab Jänner 2021.


Beitragszeiträume Mai – Juli 2020

  • Beiträge für die Fälligkeiten Mai – Juli 2020 können auf Antrag des Dienstgebers bis Ende August 2020 gestundet werden
  • Im Anschluss kann coronabedingt eine Ratenzahlung bis längstens Dezember 2021 vereinbart werden. Dabei fallen Verzugszinsen an.

Antragstellung für Stundung ab 05.06.2020 (Formulare werden auf der Homepage publiziert).
Antragstellung für die Ratenzahlung kann ab Ende August erfolgen.

 

 

Säumniszuschläge

In den Monaten März – April wurden für verspätete Meldungen (mit Ausnahme von Anmeldungen) keine Säumniszuschläge verrechnet. Dies gilt weiterhin bis 31.08.2020.
Sowohl das erste, als auch das zweite Stundungspaket gilt für Dienstgeber, die von der „Schließungsverordnung“ bzw. einem Betretungsverbot betroffen sind/waren, und auch für all jene, die coronabedingt in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind.

 

Ausgenommen vom Stundungspaket sind jene Beiträge, für die der Dienstgeber aufgrund von Kurzarbeit, Freistellung von Risikopatienten oder Absonderung nach §7 Epidemiegesetz Anspruch auf Unterstützung seitens des Bundes oder des AMS hat.

 

Weitere Informationen finden Sie hier

WKK-Vize Goby: „Ferienbetreuungsangebote besonders für berufstätige Eltern wichtig!“

Lernangebote, Nachhilfeeinheiten und Sommerbetreuungsangebote für Kinder berufstätiger Eltern und Unternehmerfamilien müssen jetzt dringend geplant werden.

Als wichtige, erfreuliche Nachricht für alle berufstätigen Eltern bezeichnet Carmen Goby, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Kärnten, die Klarstellung, dass Sommercamps und andere Ferienbetreuungsangebote ab Juni stattfinden können. „Die Lösung der zuständigen Bundesministerinnen Christine Aschbacher und Susanne Raab bringt endlich die dringend notwendige Planbarkeit für berufstätige Eltern und die heimischen Betriebe gleichermaßen“, unterstreicht Goby.

Niveau-Unterschiede ausgleichen
Der Sommer stellt viele Eltern vor ganz besondere Herausforderungen, da Urlaub und Zeitausgleich nach dem Lock-Down vielfach aufgebraucht sind, die Wirtschaft wieder voll hochfährt, Eltern – als Unternehmerinnen und Unternehmer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – voll im Einsatz sind und auch das Betreuungsmodell durch Großeltern in diesem Sommer, aufgrund des Coronavirus, nur eingeschränkt möglich sein wird. Durch die lange Phase des Homeschooling haben sich zudem oftmals Niveau-Unterschiede im Bildungsstand von Schülerinnen und Schülern vergrößert. „Es gibt also viele Punkte, an denen mit einer flächendeckenden, flexiblen und qualitativ hochwertigen Sommerbetreuung angesetzt werden muss“, betont Goby.

Bedarfsorientierte Betreuung
Das Team von Frau in der Wirtschaft Kärnten ist seit Anbeginn der Corona-Krise im regelmäßigen Austausch mit dem Kärntner Bildungsdirektor Robert Klinglmair, dem Büro des Bildungsreferenten der Landesregierung, Dietmar Mitteregger, und mit über 100 Sommerbetreuungsanbietern in Kärnten. „Es braucht ein bedarfsorientiertes Bildungsangebot, um Bildungsrückstände aufzuholen, wir wollen aber auch, dass wöchentliche Schwerpunkte gesetzt werden, wie z.B. Sprachen, Kunst, Entrepreneurship, Finanzbildung oder Digitale Kompetenzen. In Zusammenarbeit mit Feriencamps und privaten Anbietern braucht es außerdem Betreuungsangebote für die Freizeitgestaltung.“

Homeschooling und weitere Lernangebote
Durch den Heimunterricht hätten sich leider auch die Niveau-Unterschiede im Bildungsstand von Schülerinnen und Schüler gezeigt. „Aus diesem Grund müsse die Sommerbetreuungen auch den Bereich des Lernens qualitativ besetzen,“ so Goby. Nachhilfeeinheiten, sogenannte Summerschools, und weitere attraktive, kostenlose Lernangebote könnten Abhilfe schaffen. Viele Eltern wären nun darauf angewiesen, dass die Anbieter schnell handeln würden. Goby: „Die zweite Lockerungsverordnung des Bundes gibt dafür jetzt genügend Raum. Die Kinderbetreuung in den Sommerferien ist für berufstätige Eltern, besonders aber auch für Alleinerziehende, eine wichtige Maßnahme zur Entlastung.“

Planungssicherheit und Förderungen
Die kooperative Zusammenarbeit mit den Behörden hinter den Kulissen sei ein schönes Beispiel dafür, was die WKK als Interessenvertretung für einen wettbewerbsfähigen und funktionierenden Wirtschafts- und Lebensstandort leiste, denn in einem Punkt seien sich alle einig, so die WK-Vizepräsidentin: „Das wirtschaftliche Comeback Kärntens und die erforderliche Rückholung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit wird nur mit der entsprechenden Infrastruktur in der Kinderbetreuung funktionieren! Wir brauchen Planungssicherheit und verlässliche Lösungen, sowohl für berufstätige Eltern als auch für unsere heimischen Arbeitgeberbetriebe. Ein besonders erfreuliches Zwischenergebnis ist, dass in Kärnten im heurigen Sommer eine flächendeckende, durchgehende (Klein-)Kinderbetreuung gewährleistet sein wird und dass das Kinderstipendium bereits auf zwölf statt der bisherigen elf Monate ausgeweitet wurde. Der Sommer 2020 ist ein anderer als sonst und das sollte man zum Anlass nehmen, auch künftig eine gesicherte und flächendeckende Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Durch steuerliche Begünstigung bzw. öffentliche Förderung von Betreuungsangeboten und Feriencamps muss die Sommerbetreuung auch leistbar sein.“

Sommerbetreuung Kärnten
Auf der Sommerbetreuungs-Website der Wirtschaftskammer Kärnten www.sommerbetreuung.at finden sich regionale Angebote für Feriencamps. „Unser Team ist derzeit in Kontakt mit den Anbietern und führt auch hier aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen noch eine Bedarfserhebung durch, welche offenen Baustellen und Fragen es aktuell gibt, wie z.B. ob der Mindestabstand in Bussen eingehalten werden muss etc. So möchten wir sicherstellen, dass die Anbieter die Camps dieses Jahr noch umsetzen können“, betont Goby.

Frau in der Wirtschaft (FiW) in der Wirtschaftskammer Kärnten (WKÖ) ist ein starkes Netzwerk für selbstständige Frauen – von der Kleinstunternehmerin bis zur Topmanagerin. FiW vertritt die Interessen der rund 17.600 Kärntner Unternehmerinnen und unterstützt mit umfassendem Service unternehmerischen Erfolg.

Zum Forderungspapier „Kinderbetreuung im Sommerhttps://bit.ly/2ZYnwUD

Die wichtigsten Änderungen der Lockerungen für Sommercamps und Ferienbetreuungen:

  • Sommercamps und Ferienbetreuungsangebote können ab Juni wieder stattfinden, da sie in der Lockerungsverordnung als Veranstaltung definiert werden.
  • Im Juni sind bereits 100 Kinder und Jugendliche pro Angebot erlaubt. Betreuerinnen und Betreuer müssen nicht in diese Höchstzahl eingerechnet werden.
  • Bei mehr als 100 Kindern und Jugendlichen müssen Anbieter von Ferienbetreuung einen COVID-19-Beauftragten bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten.
  • Die geltenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin einzuhalten.
  • Bei Nächtigungen oder bei Ausübungen von Sportarten gelten weitere Bestimmungen: Eine Übernachtung in Gemeinschaftsschlafräumen ist nur zulässig, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung garantiert wird.

 

 

Foto: WKK/Anita Koppitsch